Überwachter Handel

Sowohl der Xontro-Handel als auch der Handel auf dem vollelektronischen Equiduct-Marktplatz werden kontinuierlich überwacht. Folgende Institutionen und Einrichtungen sorgen für einen ordnungsgemäßen Ablauf des Wertpapierhandels.

Überwachter Handel

Handelsüberwachung (HÜST)

Das deutsche Börsengesetz sieht vor, dass an jeder Börse eine Handelsüberwachungsstelle (HÜST) als eigenständiges Börsenorgan bestehen muss. Zu den Aufgaben der Handelsüberwachungsstelle gehören die Erfassung und Auswertung aller Daten des Börsenhandels und die Beobachtung der Preisfeststellung durch die Skontroführer. Die HÜST kontrolliert außerdem die Einhaltung der Regelwerke und börsenrechtlicher Vorschriften durch die Handelsteilnehmer und führt Ermittlungen durch, wenn durch einen Marktteilnehmer gegen diese verstoßen wurde. Sie ist daher die erste Anlaufstelle für Anleger, die eine Unregelmäßigkeit beim Zustandekommen eines Preises vermuten. Die HÜST ist börsentäglich während der Handelszeiten, also von 8:00 bis 22:00 Uhr für Sie da. Sie erreichen sie per E-Mail (handelsueberwachung@boerse-berlin.de).

Börsenaufsicht

Die Aufsicht über die Börse Berlin übt die zuständige oberste Landesbehörde des Landes Berlin aus (Börsenaufsichtsbehörde). Börsenaufsichtsbehörden sind in Deutschland generell die Wirtschafts- oder Finanzministerien bzw. Senatsverwaltungen der Länder. In Berlin ist dies die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung. Kompetenzen der Börsenaufsicht sind u.a. die Genehmigung (bzw. Schließung) der Börse, die Überwachung der Ordnungsmäßigkeit des Börsenbetriebs sowie der Börsengeschäftsabwicklung und die Sicherstellung der Einhaltung der börsenrechtlichen Vorschriften.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Die Börsenaufsicht ist ein Teil der Finanzdienstleistungsaufsicht. In Deutschland wird die Finanzdienstleistungsaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ausgeübt. Die BaFin beaufsichtigt alle Bereiche des Finanzwesens. Sie untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen.

Zu den zentralen Aufgaben der BaFin im Bereich Wertpapieraufsicht zählen die Bekämpfung von Insidergeschäften und Marktmanipulationen. Zur Überwachung des Insiderhandelsverbotes analysieren Mitarbeiter der Wertpapieraufsicht das Handelsgeschehen anhand der Daten über sämtliche Wertpapiergeschäfte, die der BaFin gemeldet werden müssen. Die BaFin überprüft zugleich die Inhalte von Ad-hoc und Director Dealings Mitteilungen und ihre Auswirkung auf die Preisentwicklung. Entsteht der Verdacht auf einen Insiderhandel werden förmliche Ermittlungen eingeleitet.

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