Marktsegmente
Grundsätzlich gibt es an deutschen Börsen zwei Marktsegmente, den Regulierten Markt und den Freiverkehr. Dabei können die deutschen Börsen, innerhalb von bestimmten Rahmenbedingungen, die Regularien für den Börsengang von Unternehmen selbst festlegen. Dies gilt sowohl für den Börsengang selbst als auch für die daraus resultierenden Folgepflichten.
An der Börse Berlin gibt es zudem noch den Berlin Second Regulated Market, der Teil des Freiverkehrs ist. Hier werden alle Werte gehandelt, die für den Handel auf der Handelsplattform Equiduct zugelassen sind. Die Preisfeststellung erfolgt hier für Instrumente, die bereits an einem anderen regulierten Markt gehandelt werden. Informationen über diese Wertpapiere sind an der jeweiligen Heimatbörse erhältlich. Daher gilt der BRSM als regulierter Markt im Sinne von MiFID obwohl er Teil des Freiverkehr ist. Nähere Informationen über Equiduct finden Sie hier.
Regulierter Markt
Der regulierte Markt ist ein öffentlich-rechtlich organisiertes Börsensegment. Die Zulassungsbedingungen sind durch das Börsengesetz, die Börsenzulassungsverordnung und das Wertpapierprospektgesetz geregelt. Unternehmen, die ihren Börsengang (Initial Public Offering, IPO) am Regulierten Markt durchführen wollen, müssen dabei strenge Voraussetzungen erfüllen. Nach dem Börsengang unterliegen sie dann zahlreichen kapitalmarktrechtlichen Offenlegungspflichten. Nähere Informationen über den Regulierten Markt finden Sie hier.
Freiverkehr
Der Freiverkehr ist ein privatrechtlich organisiertes Segment an deutschen Börsen. Die Rechtsgrundlage sind von der Geschäftsführung und vom Börsenrat der jeweiligen Börse erlassene Regularien. Der Freiverkehr ist die geeignete Plattform für den Börsengang kleinerer und mittlerer Unternehmen. Die Zulassungsvoraussetzungen und die Offenlegungspflichten nach dem Börsengang sind gegenüber dem Regulierten Markt erleichtert.
Für Sie als Investor bedeutet dies, dass Sie mit einer Investition in ein dort notiertes Unternehmen möglicherweise ein höheres Risiko eingehen.
Die Möglichkeit der vereinfachten Zulassung kann auch dazu führen, dass große Unternehmen, die ihr IPO an einer anerkannten Börse begangen haben und dort ihren Veröffentlichungspflichten nachkommen, ebenfalls im Freiverkehr gehandelt werden. Dabei gelten die kapitalmarktrechtlichen Offenlegungspflichten der jeweiligen Heimatbörse, an der das IPO begangen wurde. Nähere Informationen über den Freiverkehr finden Sie hier.
Der Handel in beiden Marktsegmenten wird überwacht und auch die Preisfeststellung unterliegt den gleichen Regeln. Die Regelwerke der Börse Berlin stehen hier für Sie zum Download bereit.
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