Fonds
Fonds sammeln Geld von Anlegern ein und investieren es je nach Ausrichtung des Fonds. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen offenen Fonds und geschlossenen Fonds.
Offene Fonds werden von Kapitalanlagegesellschaften aufgelegt. Sie geben jederzeit Anteilsscheine aus, die direkt bei der KAG oder in vielen Fällen auch an der Börse erworben werden können. Mit dem Erwerb von Fondsanteilen wird der Anleger Miteigentümer am Fondsvermögen und hat einen Anspruch auf Gewinnbeteiligung. Außerdem kann er seine Anteile in der Regel an die KAG zurückgeben oder, in den meisten Fällen, auch über die Börse veräußern.
Die Portfolios offener Fonds haben recht unterschiedliche Schwerpunkte. Es gibt Aktienfonds, Rentenfonds oder gemischte Fonds, hinzukommen weitere Anlageschwerpunkte wie beispielsweise bestimmte Länder, Regionen oder Branchen. Sie werden aktiv gemanagt, d. h. es gibt einen Fondsmanager, der das Portfolio an veränderte Marktsituationen anpasst.
Die Erträge offener Fonds werden entweder an die Anleger ausgeschüttet oder, bei thesaurierenden Fonds, sofort wieder im selben Fonds angelegt.
Bei geschlossenen Fonds wird das Geld in ein vordefiniertes Projekt (z. B. den Bau eines Bürohauses in London) investiert. Das Fondsvolumen und die Laufzeit sind vorgegeben. Ist das Volumen erreicht, wird der Fonds geschlossen. Anleger eines geschlossenen Fonds haben keinen Anspruch auf Rücknahme ihres Anteils während der Laufzeit. Sie werden in der Regel nicht börslich gehandelt.
Informationen zur Handelsqualität im Fondshandel an der Börse Berlin finden Sie hier.
Sicherheit, Rendite, Liquidität
Nach deutschem Recht ist das Anlagevermögen offener Fonds Sondervermögen. Das bedeutet, dass es klar vom Vermögen der Kapitalanlagegesellschaft getrennt ist. Im Falle einer Insolvenz der Kapitalanlagegesellschaft bleibt das Fondsvermögen unangetastet. In Deutschland untersteht die Verwaltung des Fonds der staatlichen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin). Unterliegt der Fonds dem Recht eines anderen Landes, so sollte vor dem Investment geprüft werden, wie die rechtliche Lage dort ist.
Offene Fonds haben gegenüber der Anlage in einzelne Wertpapiere den Vorteil, dass selbst bei geringem Kapitaleinsatz eine Streuung des Vermögens und damit des Risikos erzielt werden kann.
Sicherheit und Rendite hängen vom Geschick des jeweiligen Fondsmanagers, der Diversifikation des Portfolios und dem Schwerpunkt des Fonds ab. Ein wichtiger Aspekt sind auch die Gebühren beim Kauf der Fondsanteile (Ausgabeaufschläge von bis zu 6 %) und die Gebühren, die in das Fondsmanagement fließen. Vor dem Kauf der Fondsanteile sollten Sie daher prüfen, ob die Fondsanteile auch an der Börse gehandelt werden. Schauen Sie sich außerdem die Performance des Fonds über die letzten Jahre an und stellen Sie die Wertentwicklung den Kosten gegenüber. Hohe Gebühren können die Rendite empfindlich schmälern oder sogar gänzlich auffressen.
Insbesondere bei börsengehandelten Fonds ist die Liquidität normalerweise sehr hoch. Sie können Ihre Fondsanteile dann nicht nur einmal am Tag zu einem bestimmten Zeitpunkt direkt an die KAG zurückgeben, sondern sie während der gesamten Börsenöffnungszeit verkaufen.
Anders als bei offenen Fonds ist das Fondsvermögen geschlossener Fonds meist kein Sondervermögen. Im Fall einer Insolvenz der Investmentgesellschaft haben Gläubiger daher Zugriff auf das Fondsvermögen. Ein erhöhtes Risiko besteht auch darin, dass das Fondsvermögen i. d. R. in nur ein Projekt investiert wird. Zudem haben die Anleger keinen Anspruch auf Rücknahme ihrer Anteile während der Laufzeit. Investitionen in geschlossene Fonds sind daher wenig liquide. Aufgrund der geringeren Sicherheit und der stark eingeschränkten Liquidität sollte in geschlossene Fonds nur von sehr erfahrenen Anlegern und nach ausführlicher Prüfung investiert werden.
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